Wer ein Neufahrzeug bestellt hat, der muss mit längeren Auslieferungszeiten rechnen. Zumindest, wer ein individuell zusammen gestelltes Fahrzeug bestellt hat. Die Wartezeit beträgt durchschnittlich 3,6 Monate, so eine Studie des Center of Automotive Research (CAR) an der Universität Duisburg-Essen.

Fast jedes Jahr gibt es zahlreiche Änderungen oder Neuerungen für Autofahrer. Was genau hat sich geändert?

„Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“

Fünf Jahre wurde das Modell „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ erprobt und wird jetzt offiziell bundesweit zum Dauerrecht.

Voraussetzung:

  • Führerschein-Neulinge dürfen bis zur Volljährigkeit nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren, der älter als 30 Jahre ist und den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzt.
  • Nicht jeder Erwachsene darf mit einem Fahranfänger sich ins Auto setzen und fahren.
  • Beim Antrag auf den Führerschein für den Neuling muss die Begleitperson namentlich genannt werden und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
  • Es können maximal fünf Begleitpersonen genannt werden.

EU-Parkausweis für Behinderte

Ab 2011 gibt es nur noch EU-einheitliche blaue Parkausweise. Wer noch den alten Behinderten-Parkausweis besitzt, kann diesen noch in diesem Jahr kostenlos umtauschen. Ab sofort gilt der neue blaue Behinderten-Parkausweis. Man erhält den neuen Parkausweis bei den Ordnungs- oder Straßenverkehrsämtern. Der neue Parkausweis enthält auch ein Lichtbild mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol. Wer auf einem Parkplatz für Rollstuhlfahrer parkt und nicht den neuen Parkausweis im Auto sichtbar auslegt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Diesel Euro 6

Für alle Neuzulassungen ab dem 1.1.2011 von Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm, gibt es bis Ende 2013 einen Steuerfreibetrag von 150 Euro.

Benzin „Super E10“

An den Tankstellen gibt es die Bezeichnung Benzin E10 Ottokraftstoff, das einen erhöhten Ethanolanteil von max. 10 Prozent aufweist. Das neue Gemisch ist gekennzeichnet mit „Super E10“. Leider vertragen nicht alle Fahrzeuge den neuen Kraftstoff. Wer sich nicht sicher ist, sollte bei einem Kfz-Betrieb sich erkundigen, ob das Fahrzeug für den neuen umweltverträglichen Kraftstoff tauglich ist.

Tagfahrleuchten

Seit dem 7.2.2011 erhalten alle neuen Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typgenehmigung mehr.

Vorteil: Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, sobald der Motor angelassen wird und erhöht zudem die Sichtbarkeit am Tag und kann so das Unfallrisiko minimieren. Ältere Autos können nachgerüstet werden. Bei neuen Nutzfahrzeugen müssen Tagfahrleuchten spätestens ab August 2012 genutzt werden.

Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich zuvor erkundigen, wie die Nutzung des Tagfahrlichts für Pkw geregelt ist.

  • Die Schweiz und auch Frankreich empfehlen das Einschalten des Lichts am Tag.
  • In Bulgarien gilt die Lichtpflicht vom 1.11. bis 1.3., in Kroatien vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März.
  • Dagegen wird das Fahren mit eingeschaltetem Licht (egal zu welcher Tages- oder Jahreszeit) fest vorgeschrieben und gilt unter anderen in Italien, Polen, Russland, Tschechien, Ungarn oder Dänemark.

Verschärfte Regelungen für Umweltzonen

Einige Städte, wie Augsburg, Düsseldorf, Wuppertal oder Osnabrück sperren Autos mit einer roten Plakette aus. Zum 1.3.2011 entsteht in Leipzig eine neue Sperrzone und bedeutet, dass Autos nur mit einer grünen Plakette in die City fahren dürfen.

Wechselkennzeichen

Mitte 2011 ist es möglich, dass bis zu drei Autos sich ein Nummernschild teilen können. Jedoch darf immer nur ein Auto mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein.

EU-Bußgelder

Wer in einem anderen EU-Staat sein „Knöllchen“ (= Strafzettel) ab 70 Euro nicht bezahlt hat, kann seit dem 1.1.2011 auch in Deutschland vollstreckt werden. Dabei beziehen sich die 70 Euro nicht auf die Höhe des Bußgeldes, sondern auf alle Verfahrenskosten. So kann es sogar passieren, dass geringere Strafen im europäischen Ausland eingetrieben.

Seit Ende Oktober 2010 ist das Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten und ist im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG, §§ 86 ff) zu finden. Alle EU-Staaten, die dem EU-Rahmenbeschluss beigetreten sind, können ab einer Höhe von 70 Euro auch in dem Herkunftsland des Bußgeld-Fahrers vollstreckt werden – also auch in Deutschland. Die 70 Euro beziehen sich nicht alleine auf die Höhe des Bußgeldes, sondern berücksichtigen auch die Verfahrenskosten.

Eine Vollstreckung ist aber nur für Geldbußen möglich. Fahrverbote oder Führerscheinentzug kann dem Fahrer in Deutschland aufgrund ausländischer Bescheide nicht drohen.

Wer einen Dienstwagen hat und diesen nur für wenige Fahrten privat nutzt, lohnt sich eher ein Fahrtenbuch zu führen, als die Variante der 1-Prozent-Regelung.

Bei der 1-Prozent-Regelung wird vom Finanzamt pauschal 1 Prozent vom Fahrzeug Listenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil angesetzt und noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Ab 2011 soll die Lkw-Maut auch auf vierspurigen Bundesstraßen fällig werden. Darauf hat sich das Bundeskabinett jetzt geeinigt. Der Grund sei die gestiegene Attraktivität für den Güterverkehr durch den Ausbau von etlichen Bundesstraßen mit vier Fahrspuren.

Der Bund hat im vergangenen Jahr 2009 mehr als 4,4 Milliarden Euro durch die Lkw-Maut eingenommen. Die eingenommenen Gebühren werden zum größten Teil in Straßen-, Schienen- und Wasserwegeverkehr investiert.

Die Höhe der Lkw-Maut ist in der sogenannten Mauthöheverordnung (MautHV) festgelegt und ist pro Kilometer gestaffelt nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs und nach Emissionskategorien. Nähere Informationen findet man auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Toyota hatte erst einige Fahrzeugtypen zurück gerufen, nun auch Porsche. Bei den Sicherheitsgurtern der Limousine Panamera wurden Fehlfunktionen festgestellt. Porsche ruft nun weltweit auf alle Modelle aus dem Jahr 2010 in die Werkstätten zu bringen. Betroffen seien ca. 11.300 Exemplare, die Mängel an den Gurtschlössern aufweisen. Allein in Deutschland seien etwa 1.500 Fahrzeuge von der Rückrufaktion betroffen. Bei internen Tests wurden bei den Sicherheitsgurten der Limousine Defekte festgestellt, die Porsche beheben wolle. Laut Porsche handelt es sich aber um eine reine Vorsichtsmaßnahme und wolle ein zusätzliches Sicherheitselement bei dem neuen Panamera-Modell einbauen, damit es  keine Probleme nach dem Verstellen der Sitze mit den Gurt-Straffern kommt. Das neue Modell kam erst im September 2009 auf den Markt und erzielte vor allem in den USA hohe Verkaufszahlen.

Wer immer noch Winterreifen auf seinem Fahrzeug hat, kann jetzt die Sommerreifen aufziehen lassen. Als Faustregel gilt: „von O bis O“ und heißt von Oktober bis Ostern.

Während dieser Zeit sollten die Winterreifen am Auto bleiben. Bevor man die Reifen von Sommer- auf  Winterreifen oder anders herum wechselt, sollte man die Reifen mit Wachskreide beschriften. VR für vorne rechts und HL für hinten links, so hat man das Anbringen im nächsten Winter leichter und weil auch die Reifen auf der vorgegebenen Laufrichtung montiert werden müssen. Nach dem Abmontieren der Reifen ist es wichtig, diese auf mögliche Schäden hin zu prüfen und gegebenenfalls bei einer Flanke oder tiefen Rissen bzw. Beulen dann auszutauschen. Die Riefen sollten richtig gelagert werden. Man stapelt die Reifen auf Felgen liegend übereinander oder hängt sie an einen Wandhaken auf. Bei Reifen ohne Felgen sollten diese aber senkrecht stehen, wobei der Boden sauber und trocken sein sollte. Alle paar Wochen werden die Reifen um ein Viertel ihres Umfangs gedreht. Wichtig ist auch eine dunkle Lagerhaltung, da direkte Sonneneinstrahlung die Reifen schädigen könnten.

Viele Verkehrsschilder sind veraltet und laut Gesetz ungültig. Zahlreiche Schilder wurden bereits vor 20 Jahren durch neue ersetzt, wie z. B. Schilder für Überholverbot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Zebrastreifen usw. Und so auch die Halteverbots-schilder. Haben Sie schon selbst bemerkt, dass die dicken weißen Pfeile durch schlanke Pfeile ersetzt wurden? Viele denken sicherlich: Ist doch egal, wie die weißen Streifen aussehen. Doch genaues Hinsehen lohnt sich. Seit September 2009 sind die alten Schilder ungültig, weil der Staat gepennt hat. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraf 53, Absatz 9 war bisher geregelt, dass die alten Schilder bis 2019 ungültig sind. Doch seit September letzten Jahres kam die Neuauflage der StVO heraus, in der der Absatz 9 des Paragrafen 53 fehlt

Wer also in so mancher Halteverbotszone parkt, wo noch alte Schilder angebracht sind, begeht nach der neuen StVO keine Ordnungswidrigkeit. Das heißt, dass man folglich den Strafzettel nicht bezahlen muss. Wer einen Strafzettel erhält, sollte prüfen, ob er ihn aufgrund eines alten Verkehrsschildes erhalten hat. Falls dies der Fall ist, muss man umgehend Einspruch einlegen, so Peter Möller, Rechtsanwalt und Experte für Verkehrsrecht.

Ob jedoch Autofahrer die Bußgelder tatsächlich zurückfordern können, ist ungewiss.

Die US-Regierung fordert vom japanischen Autohersteller Toyota wegen seiner Pannenserie in den USA knapp 17 Millionen Dollar Schadenersatz. Jetzt wird Toyota zur Rechenschaft gezogen, weil diese die Behörden mehrere Monate nicht über die Sicherheitsmängel informiert hatten. Toyota hatte eine Rückrufaktion bei einigen Automarken wegen klemmenden Gaspedalen gestartet. Anhand von Reparaturanweisungen konnte jetzt belegt werden, dass der Autohersteller Toyota bereits Ende September 2009 von den Mängeln wusste, aber der Rückruf in Amerika startete erst im Januar 2010. Laut Gesetz hätte der Autohersteller die US-Behörde für Verkehrssicherheit innerhalb von fünf Tagen über die gefährlichen Defekte informieren müssen. Die Regierung hat jetzt die maximale Höchststrafe für den Autohersteller gefordert. Toyota hat jetzt zwei Wochen Zeit hierzu Stellung zu nehmen. In Amerika gab es wegen festklemmender Gaspedale sogar 52 Tote. Eine Klagewelle rollt in den USA auf Toyota zu. Einige Opfer von Unfällen oder deren Hinterbliebenen fordern eine Wiedergutmachung für den Wertverlust ihres Wagens und Händler für den Umsatzausfall.

Volvo bietet jetzt sogar in Serienmodellen eine freiwillige Alkohol-Kontrolle an. Es handelt sich um das Gerät „Alcoguard“ das ab einem bestimmten Promille-Wert das Starten des Autos verhindert. Der Fahrer gibt hierzu eine freiwillige Atemprobe ab und pustet in das Mobilgerät. Die Werte werden per Funksignal an das Auto übermittelt und ausgewertet. Ab einem zuvor gewählten Grenzwert lässt sich das Auto nicht mehr starten. Dieser Wert wird von Volvo von 0,3 bis 0,8 eingestellt. Das neue Gerät Alcoguard ist für 850 Euro erhältlich. Zusätzlich werden Einbaukosten berechnet, die je nach Modell zwischen 50 und 90 Euro liegen. Das Gerät muss einmal pro Jahr in einer Werkstatt kalibriert werden, um exakte Werte liefern zu können. Die Kosten für die Kalibrierung sollen bei weniger als 20 Euro liegen. Das System Alcoguard wird für die Modelle C30, S40, V50 und C70 (jeweils ab dem Modelljahr 2009) und V70, XC70 und S80 (ab Modelljahr 2008) und den XC60 ab Produktionsstart 2008 angeboten. Die Kosten für das neue Gerät sind zwar hoch, jedoch besser als in eine Verkehrskontrolle zu kommen und am Ende noch den Führerschein zu verlieren. Mit dem Gerät kann man sich vorher vergewissern, ob man zuviel Promille Indus hat.

Zurzeit häufen sich die negativen Schlagzeilen um japanische Autohersteller. Zuerst hatte Toyota hunderttausende Fahrzeuge wegen Problemen beim Gaspedal zurück gerufen und jetzt auch noch Honda wegen fehlerhaften Airbags. Toyota hatte erst am Dienstag einen weltweiten Rückruf für die Modelle Prius, Prius PHV, SAI und Lexus HS250 verkündet, weil bei diesen Fahrzeugen die Software für das Antiblockiersystem erneuert werden soll.  Betroffen sind rund 380.000 Autos in den USA. Auf die fehlerhaften Bauteile des Airbags kann ein hoher Druck wirken, dass diese zerbrechen und die Insassen durch herumfliegende Teile verletzt oder sogar im schlimmsten Fall getötet werden können.

Aufgrund dessen ruft der japanische Autohersteller mehr als 40.000 in Kanada und anderen Ländern sowie ca. 4.000 Fahrzeuge in Japan zurück. Von der Rückrufaktion sind die Modelle Accord, Civic, Odyssey und CR-V aus den Baujahren 2001 sowie 2002 und einige Acura-TL-Modelle aus 2002 betroffen. Es wird dringend empfohlen, dass der Airbag-Auslöser auf der Fahrerseite ausgetauscht wird. Bisher sind dem Unternehmen zwölf Fälle bekannt, wobei ein Mensch ums Leben kam. Vielleicht sollte man doch lieber deutsche Autos bevorzugen? Zumindest würde man die deutsche Wirtschaft unterstützen.

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